Erbrecht
Leider geschieht es viel zu oft, dass in Familien schlimme Auseinandersetzungen über das Erbe entstehen, wenn ein Familienmitglied stirbt. Daher ist es sinnvoll, bereits zu Lebzeiten dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod so verteilt wird, wie Sie dies gewollt haben.
Im Rahmen der Beratung des möglichen Erblassers steht die Ermittlung und Realisierung der letztwilligen Ziele im Mittelpunkt. Gemeinsam plane ich mit Ihnen Ihren Nachlass und formuliere ein Testament oder einen Erbvertrag für Sie. Die Hinterbliebenen möchten hingegen festgestellt wissen, ob und inwiefern sie begünstigt wurden. In einigen Fällen wird auch die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung notwendig.
Darüber hinaus unterstütze ich Sie bei der Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
Beratungsfelder aus dem Erbrecht sind beispielsweise:
Über
Sabine Jobelius, LL.M.
Rechtsanwältin
Sabine Jobelius ist Expertin für Vertragsgestaltung und Konfliktlösung.
Sie berät Unternehmen und Einzelpersonen, insbesondere im arbeitsrechtlichen, vertragsrechtlichen und erbrechtlichen Kontext.